Fachbereich 2: Familienambulanz

Aufsuchende Familienarbeit

Die sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist gem. §31 SGBVIII eine ambulante Hilfe zur Erziehung. Diese Hilfeform bezieht die einzelnen Familienmitglieder sowie sein soziales Umfeld mit ein und soll Hilfe zur Selbsthilfe geben.

Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine intensive aufsuchende Arbeit und richtet sich an Familien mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen. Oftmals befinden sich diese Familien in schwierigen Lebenslagen und Krisen, so dass sie dann Unterstützung in mehreren Lebensbereichen benötigen. Durch intensive Beratung und Begleitung wird der Familie bei der Bewältigung ihrer Alltagsprobleme und aktuellen Krisen geholfen. Ansatzpunkte für die Arbeit mit den Familien sind ihre vorhandenen Ressourcen und Problemlösungskompetenzen sowie ihr Potenzial zur Veränderung.

Es werden z.B.

  • neue Handlungsmuster erlernt und erprobt,
  • förderliche Strukturen des familiären Zusammenlebens erarbeitet,
  • Beziehungen zwischen den Eltern und ihren Kindern sowie der Kinder untereinander betrachtet,
  • Erziehungsberatung angeboten,
  • die finanzielle Situation der Familie berücksichtigt,
  • die Haushaltsführung eingeübt,
  • eine Anbindung an Hilfsnetze im sozialen Umfeld eingerichtet und
  • Kontakte mit Ämtern und Institutionen begleitet

Durch diese ambulante Jugendhilfemaßnahme soll sich die gesamte familiäre / soziale Lebenssituation der Kinder in ihren Familien verbessern sowie Sicherheit, Stabilität und Orientierung innerhalb des Gesamtsystems aufgebaut werden. Ebenso soll durch eine Krisenintervention eine akute Kindeswohlgefährdung abgewendet werden.

Voraussetzung für diese Hilfeform ist ein Antrag der Familie beim zuständigen Jugendamt. Im Hilfeplanverfahren werden dann gemeinsam mit der Familie und dem Jugendamtsmitarbeiter die Inhalte und der Umfang der ambulanten Maßnahme festgelegt.

Die Qualitätssicherung erfolgt durch Dokumentation, kollegiale Beratung, Supervision, Praxisberatung sowie interne und externe Fortbildung. Unser Team setzt sich aus Fachkräften unterschiedlicher Qualifikationen (z.B. systemische Berater, Familientherapeuten, Diplom-Pädagogen, Erzieher, Diplom-Sozialpädagogen) zusammen.

Stationäre Familienhilfe

Die stationäre Familienhilfe gem. §19 KJHG ist ein Angebot für Familien, bei denen oftmals ambulante Maßnahmen nicht zu einer ausreichenden Veränderung der Bedingungen während des Aufwachsens der Kinder geführt haben. Häufig sind diese Familien bei der Aufnahme unmittelbar von einer Trennung einzelner Familienmitglieder bedroht.

Für diese stationäre Jugendhilfemaßnahme stehen fünf Plätze in zwei Wohnungen in der Palaisstraße 25 zur Verfügung.

Diese Maßnahme bedeutet für die Familie eine vorübergehende Veränderung ihres Lebensmittelpunktes für einen im Hilfeplanverfahren festgelegten Zeitraum. In diesem veränderten Wohnumfeld soll die Familie zunächst zur Ruhe kommen, damit sie unser Angebot zur schrittweisen Verantwortungsübernahme und zum Erleben von Selbstwirksamkeitserfahrungen nutzen können. Persönliche Wertschätzung und Orientierung gestalten den handlungsleitenden Rahmen. Die von uns betreuten Familien benötigen Orientierung, um verhaltensrelevante Werte und Normen zu festigen. Dafür ist eine Auseinandersetzung mit sich selbst und anderen unerlässlich. Um tragfähige Lösungen zu erarbeiten, wird mit den Müttern/Vätern unerwünschtes Verhalten und dessen Auswirkungen, Eigen- und Fremdwahrnehmung sowie Interaktionsmuster reflektiert.

Die Arbeitsinhalte beziehen sich demnach auf folgende Bereiche:

  • Elternpersönlichkeit
  • Eltern-Kind Beziehung
  • Erziehung und Pflege der Kinder/Säuglinge
  • Erziehungsberatung und -unterstützung
  • Familienarbeit
  • Lebenspraktischer Bereich
  • Perspektivarbeit

Voraussetzung für diese stationäre Maßnahme ist ein Antrag beim zuständigen Jugendamt. Die Inhalte dieser Maßnahme werden mit der Familie und dem zuständigen Jugendamtsmitarbeiter festgeschrieben sowie im laufenden Hilfeplanverfahren überprüft.
Unser Team setzt sich aus Fachkräften unterschiedlicher Professionen (z.B. Diplom-Pädagogen, Diplom-Sozialarbeiter, Familientherapeuten) zusammen.