Kinder-, Jugend und Familienhilfe
Die Kinder und Jugendlichen, die im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe betreut werden, bedürfen eines besonderen Schutzes. Um dies zu gewährleisten müssen auch im Rahmen des Ehrenamtes bestimmte (gesetzliche) Vorschriften eingehalten werden. Dazu gehört z. B. ein erweitertes Führungszeugnis und die Bereitschaft zur Teilnahme an einer Schulung zum Schutz vor (sexueller) Gewalt, um nur zwei Beispiele zu nennen.
Bei Interesse würden sich die Kinder/Jugendlichen sicher über ein konkretes Projekt freuen, das entweder einmalig oder in regelmäßigen Abständen angeboten wird. Dies könnte z. B. sein:
- Märchen erzählen, Geschichten vorlesen
- Unterstützung bei den Hausaufgaben
- Musikunterricht
- Gesellschaftsspiele
- Kreativangebote
- Sportangebote
- Fahrdienste
- Begleitung von fest installierten Freizeitangeboten
- v.a.m.
Ihre Ansprechpartnerin
Mia Dreessen
05231 / 740 740
Hier können Sie ganz konkret die Inhalte und Rahmenbedingungen Ihres Angebotes absprechen.
Für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen sind uns verbindliche Absprachen, Zuverlässigkeit und Kontinuität besonders wichtig.