Erste Fragen und Antworten
Westfälische Pflegefamilien sind Familien, Ehepaare, Lebensgemeinschaften und auch Einzelpersonen, die einem Kind ein sicheres und liebevolles Zuhause bieten, in dem es zu einer eigenständigen Persönlichkeit heranwachsen kann.
Pflegeeltern zu sein ist eine spannende und anspruchsvolle Aufgabe, in die man hineinwächst. Sie verlangt viel Geduld und Zeit. Wichtig ist auch Empathiefähigkeit sowie die Bereitschaft, sich selbst zu reflektieren und Beratung in Anspruch zu nehmen.
Pflegeeltern sollten über ein gesichertes Einkommen verfügen. Außerdem sollten für das Pflegekind ein eigenes Zimmer und ausreichend Platz für Spiel und Beschäftigung bereitstehen.
Die Mehrzahl der zu vermittelnden Kinder sind im Alter zwischen 3-5 Jahren. Aber auch jüngere oder ältere Kinder suchen ein familiäres Zuhause.
Diese Kinder haben in ihrer Herkunftsfamilie nicht die Versorgung und Fürsorge erhalten, die ein Kind benötigt. Ihre Eltern waren aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage, ihnen eine gesunde und altersangemessene Entwicklung zu ermöglichen. Manche Kinder haben zudem Erfahrungen von Gewalt und Missbrauch gemacht.
Für diese Kinder prüft und entscheidet das Jugendamt, ob eine Dauerpflegefamilie der geeignete Lebensort für sie sein kann.
Pflegekinder haben durch ihre Erfahrung von Beziehungsabbrüchen, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch tiefe seelische Verletzungen erlitten. Nicht immer ist genau bekannt, welche schlimmen Erfahrungen die Kinder gemacht haben. Die Kinder haben diese seelischen Verletzungen überlebt, indem sie sich Überlebensstrategien angeeignet haben. Letztere zeigen sich im Alltag als unangemessene / herausfordernde Verhaltensweisen. Daher ist es für Pflegeeltern wichtig, dem Kind immer wieder aufs Neue mit viel Verständnis zu begegnen, zuversichtlich zu bleiben und sich gemeinsam mit dem Kind über jeden kleinen Fortschritt zu freuen.
Zunächst erfolgt ein Vorbereitungsprozess mit zwei Mitarbeiter*innen von WPF. Am Ende dieses Prozesses, der sich in der Regel über 6 Monate erstreckt, haben wir gemeinsam mit Ihnen das Profil eines Pflegekindes herausgearbeitet, das gut in Ihre Familie passen könnte. Mit diesem Profil geht das WPF-Team auf die Suche und prüft die Vermittlungsanfragen der Jugendämter. Die Jugendämter und die Sorgeberechtigten entscheiden dann, ob das zu vermittelnde Kind bei Ihnen leben soll.
Pflegeeltern dürfen alle Angelegenheiten des alltäglichen Lebens für ihr Pflegekind entscheiden: die Ernährung, die Kleidung, die Freizeitgestaltung etc.
Alle Dinge, die das weitere Leben des Pflegekindes beeinflussen (z.B. die Schulwahl, Impfungen, medizinische Eingriffe) entscheiden die Sorgeberechtigten mit. Das können die leiblichen Eltern sein oder auch ein Vormund oder Ergänzungspfleger. Wichtige Entscheidungen werden in regelmäßigen Hilfeplangesprächen gemeinsam mit dem Jugendamt, dem Vormund, der WPF-Beraterin oder dem WPF-Berater, den leiblichen Eltern und den Pflegeeltern besprochen.
Pflegekinder sind Kinder zweier Eltern. Ihre WPF-Beraterin oder Ihr WPF-Berater unterstützt Sie dabei, mit diesem Thema offen umzugehen und mit dem Pflegekind darüber zu sprechen. Gemeinsam und im Rahmen von Einzelkontakten wird Ihre Beraterin oder Ihr Berater mit dem Pflegekind über seine Erlebnisse in der Herkunftsfamilie sprechen.
Die meisten Pflegekinder treffen ihre leiblichen Eltern, Geschwister oder Großeltern in regelmäßigen Abständen. Die Besuchskontakte werden von uns begleitet und finden niemals bei Ihnen Zuhause statt, sondern im WPF-Haus oder im Tierpark, im Museum oder ähnliches. Die Häufigkeit, die Dauer und der Ort der Besuchskontakte werden gemeinsam im Hilfeplangespräch besprochen.
Den Austausch mit der Herkunftsfamilie, das heißt regelmäßige Telefonate, Austausch von Fotos oder Geschenken etc., übernimmt Ihre WPF-Beraterin oder Ihr WPF-Berater für Sie.
Wir vermitteln Kinder in Dauerpflegefamilie, das heißt, dass das Kind bis zur Volljährigkeit oder darüber hinaus in der Pflegefamilie leben soll. Allerdings kommt es vor, dass Pflegeverhältnisse aus verschiedenen Gründen schon vorher beendet werden, was allerdings nicht bedeutet, dass die Beziehung zwischen Pflegekind und Pflegefamilie abbrechen muss. Diese Entscheidungen werden immer gemeinsam im Hilfeplangespräch besprochen und getroffen.
Als WPF-Familie können Sie auf ein großes Unterstützungs- und Hilfenetzwerk zurückgreifen. Ihre WPF-Beraterin oder Ihr WPF-Berater begleitet Sie von der Vorbereitung bis zur Beendigung des Pflegeverhältnisses. In regelmäßigen Abständen (z.B. alle 4 Wochen) besuchen wir Sie und Ihre Familie, damit wir gemeinsam die Entwicklung des Pflegekindes in Ihrer Familie besprechen und nach möglichen Unterstützungsmöglichkeiten suchen können. Dabei stehen wir Ihnen sowohl in alltäglichen Angelegenheiten, als auch bei besonderen Herausforderungen und Krisen zur Seite. Durch unsere telefonische Erreichbarkeit (auch am Wochenende) bleiben Sie auch in schwierigen Situationen nicht alleine.
Unser Ziel ist es, dass Sie sich ganz auf das Leben mit Ihrem Pflegekind und Ihre Familie konzentrieren können. Daher übernehmen wir für Sie auch den organisatorischen Aufwand rund um die finanziellen und rechtlichen Aspekte.
Zusätzlich zu uns erhalten Sie Unterstützung vom Jugendamt, zum Beispiel im Rahmen von regelmäßigen Hilfeplangesprächen. Manche Kinder haben auch einen Vormund oder eine*n Ergänzungspfleger*in, der das Pflegekind regelmäßig besucht und sich um viele Belange des Kindes kümmert.
Das Jugendamt ist dafür verantwortlich, den Lebensunterhalt des Pflegekindes sicherzustellen. Daher erhalten Sie als Pflegeeltern eine monatliche Pauschale, die alle materiellen Aufwendungen des Kindes abdecken soll (unter anderem die Nahrung, die Kleidung, Spielsachen und einen Miet- und Nebenkostenanteil).
Zusätzlich erhalten Sie eine Pauschale für Ihre Erziehungsleistung; außerdem erhalten Sie das Kindergeld. Ein Teil des Kindergeldes wird dabei auf die materiellen Aufwendungen angerechnet. Steuerrechtlich sind Pflegekinder leiblichen Kindern gleichgestellt.
Zusätzlich zu dem monatlichen Pflegegeld können Sie einmalige Beihilfen für besondere Anlässe im Leben des Pflegekindes erhalten.