Bewohnerbeirat

Im Altenzentrum gibt es ein Mitbestimmungsgremium als Interessenvertretung der Bewohner. Der Bewohnerbeirat besteht aus Bewohnern und ihren Vertrauenspersonen.

Gemäß §6 des Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG) wirken die Bewohner in verschiedenen Angelegenheiten der Einrichtung mit. Ein wirksames Mitbestimmungsrecht umfasst u.a. die Grundsätze der Speiseplanung sowie die Freizeitgestaltung. Selbstverständlich garantieren wir diese Rechte.

Sie haben als Bewohner und Angehöriger die Möglichkeit zur Mitbestimmung, indem Sie dem Bewohnerbeirat Ihre Verbesserungsvorschläge, Wünsche und Beschwerden mitteilen, zum Beispiel hinsichtlich des Speiseplans und der Beschäftigungsangebote. Dieser vertritt Ihre Interessen gegenüber der Einrichtungsleitung.

Der Beirat wird regelmäßig über Angelegenheiten der Einrichtung informiert. Er besteht in unserem Haus aus fünf Mitgliedern. Die Wahlen finden alle zwei Jahre statt. Interessierte, die sich im Bewohnerbeirat engagieren wollen, sind herzlich willkommen.